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BergkulTour AGB

1. Geltungsbereich, Leistungsinhalt:  


BergkulTour erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen BergkulTour und dir als meinem Gast, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

Der Bergwanderführervertrag umfasst alle meine Verpflichtungen als Bergwanderführerin, dich als meinen Gast auf einer bestimmten Tour zu führen. Im Gegenzug verpflichtest du dich zur Zahlung des Honorars, sofern nicht ausdrücklich Unentgeltlichkeit vereinbart wurde. Die in den Programmen bzw. Tourenbeschreibungen genannten Voraussetzungen müssen von dir erfüllt werden.

 

Für den Zustand und die Wartung etwaiger selbst mitgebrachter Ausrüstung, sowie den eigenen Gesundheitszustand bist du eigenverantwortlich. Zur Beurteilung der Eignung meines Gastes für die geplante Tour verpflichtest du dich zu wahrheitsgemäßen Angaben gegenüber BergkulTour.


Vor Antritt einer Tour habe ich mich davon zu überzeugen, dass du als mein Gast ausreichend und den Anforderungen entsprechend ausgerüstet bist. Die Bergwanderführerin behält sich das Recht vor, die Führung von Personen abzulehnen, die mangelhaft ausgerüstet oder augenscheinlich den Schwierigkeiten der geplanten Unternehmung nicht gewachsen sind. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Honorars.      


Trotz gewissenhafter Tourenplanung und umsichtiger Führung kann keine uneingeschränkte Erfolgsgarantie für das Erreichen der geplanten Programmziele abgeben werden. Entscheidungen hinsichtlich der Auswahl zwischen mehreren Routenvarianten, über Fortsetzung und Abbruch der Tour, hinsichtlich der Einschaltung von Pausen und deren Längen, obliegen alleinig mir als Bergwanderführerin. 
Trotz sorgfältiger Tourenplanung und umsichtiger Tourenführung können für objektive Gefahren (wie Stein- und Eisschlag, Lawinen, Absturz, Wetterumschwünge, Höhenkrankheit, Kälteschäden usw.) oder durch die Schuld des Teilnehmers unterbliebene Touren, keine Schadensersatzansprüche oder ähnliche Ansprüche mir gegenüber geltend gemacht werden.

        
Aufgrund der besonderen Verantwortung für die richtige und sichere Durchführung der Tour verpflichtest du dich mit dem Abschluss des Vertrages, meinen Anordnungen, die ich in meiner Funktion als verantwortliche und sachkundige Leiterin der Tour abgebe, Folge zu leisten. Sollten diese Anweisungen von dir als Gast ignoriert werden, kann ich für allfällige daraus entstehende Folgen nicht zur Verantwortung gezogen werden. Außerdem fallen daraus entstehende Kosten zu deinen Lasten. Eine Rückerstattung des Honorars steht nicht zu.

2. Vertragsabschluss:

 

Der Bergwanderführervertrag zwischen dir und BergkulTour kommt zustande, wenn Übereinstimmung über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Ziel/Zweck der Unternehmung, Honorar, Zeitpunkt und die Zahl der zu führenden Personen etc.) besteht. Die Anmeldung kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Mit der schriftlichen Buchungsbestätigung kommt es zu einem Vertragsabschluss, womit die Buchung als verbindlich gilt und meine Informationspflicht erfüllt ist. Telefonische Buchungen sind ebenfalls rechtsverbindlich. Bei gleichzeitiger Anmeldung mehrerer Teilnehmer haftet derjenige für die Begleichung des Rechnungsbetrages, der die Anmeldung vornimmt. Es wird Handeln im eigenen Namen vermutet. Im Übrigen haften bei Abschluss eines Bergwanderführervertrages für die Leitung einer Bergtour mit mehreren Personen (Gruppenanmeldung) alle Gäste für den Honoraranspruch solidarisch zur ungeteilten Hand.

Das Honorar ist im Voraus zu überweisen. Nur in Ausnahmefällen kann bei Tourbeginn in Bar bezahlt werden. Die Bezahlung vor Ort per Bankomat oder Kreditkarte ist nicht möglich. Nicht in den Leistungen angeführte Zusatzkosten sind von dir selbst zu tragen.

 

Mir als Bergwanderführerin bleibt es vorbehalten, das Ausbildungs- und Tourenprogramm wegen unvorhersehbarer Umstände jederzeit abzusagen, abzuändern, einzuschränken oder zu erweitern. Aufgrund der Abhängigkeit von Wetterlagen oder anderen nicht vorhersehbaren Umständen kann der ursprünglich geplante Tourenverlauf nicht immer garantiert werden. Honorarrückerstattung s. Ziffer 9. der AGB.

3. Wechsel in der Person des Gastes:


Sofern du als Gast daran gehindert bist, die Unternehmung anzutreten, kannst du das Vertragsverhältnis auf eine andere Person übertragen, sofern diese alle Bedingungen für die Teilnahme erfüllt und mir die Übertragung binnen angemessener Frist vor dem Abreisetermin mitgeteilt wird. Der Überträger und der Erwerber haften für das noch unbeglichene Entgelt sowie gegebenenfalls für durch die Übertragung entstehende Mehrkosten solidarisch zur ungeteilten Hand. Ein Ablehnen der Übertragung durch mich als Bergwanderführerin ist aus sachlich gerechtfertigten Gründen möglich.

15. Schlussbestimmungen:


Es gilt das österreichische Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dir als Gast einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahe kommt.

4. Mindestteilnehmerzahl bei öffentlich ausgeschriebenen Touren: 

      
Die Veranstaltung wird grundsätzlich nur durchgeführt, wenn die in der Tourenbeschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Ist dies nicht der Fall, so ist BergkulTour berechtigt, bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Das bereits eingezahlte Honorar wird in voller Höhe rückerstattet. Bis auf das bereits gezahlte Honorar können keine Schadenersatzansprüche durch dich als Gast gegenüber BergkulTour geltend gemacht werden. Wenn du dennoch auf die Durchführung der Veranstaltung bestehst, kann ich dir gerne ein neues Angebot mit einem neu berechneten Preis unterbreiten. Sofern du mit dem neu kalkulierten Preis einverstanden bist, kommt ein neuer Vertrag zustande. Eine Verpflichtung zur Neudurchführung der Veranstaltung seitens BergkulTour besteht jedoch nicht.

5. Versicherungen:


BergkulTour verfügt über die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Allfällige private Versicherungen (z.B. Unfallversicherung) im Zusammenhang mit den geplanten Touren sind von dir selbst abzuschließen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass bei Hubschrauber- oder Bergrettungseinsätzen sehr hohe Kosten anfallen können, die von den zuständigen Sozialversicherungsträgern im Regelfall nicht übernommen werden und daher von dir selbst zu bezahlen sind. Es wird daher der Abschluss einer Bergekostenversicherung ausdrücklich empfohlen. 
Es besteht grundsätzlich keine Rücktritts­versicherung. Du bist selbst für die Einhaltung der allfälligen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften auf eigene Kosten verantwortlich.

6. Gewährleistung:


Du als Gast hast bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung einen Gewährleistungsanspruch. Du erklärst dich damit einverstanden, dass dir anstelle eines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbracht wird, sofern dies möglich ist. Zur Durchführung der Verbesserung während der laufenden Bergtour besteht jedenfalls eine Anzeigepflicht durch dich als Gast gegenüber mir als Bergwanderführerin.

Ist eine Leistungsstörung in deiner Sphäre begründet, wie beispielsweise eine Gesundheitsbeeinträchtigung (z.B. eine zu langsame Akklimatisation an die Höhe, mangelnde Kondition, udgl.), so kannst du daraus keine Ansprüche ableiten.

7. Schadenersatz:


Im Falle der schuldhaften Verletzung einer aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflicht ist BergkulTour dir gegenüber bei Vorliegen aller anderen gesetzlichen Voraussetzungen zum Ersatz der daraus entstandenen Schäden im Rahmen der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden verantwortlich. Zur Abdeckung der Haftpflichtansprüche besteht beim steirischen Bergwanderführerverband eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 8 Mio. Euro. 


Ausgeschlossen sind Ersatzansprüche aus dem Titel der entgangenen Urlaubsfreude. Ein allfälliger Schadenersatz ist der Höhe nach mit der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Haftpflichtversicherungssumme begrenzt.  
Von den gesetzlichen Haftungstatbeständen abgesehen nimmst du an den Bergtouren auf eigene Gefahr teil. Ein erhebliches Maß an Umsichtigkeit wird durch dich daher vorausgesetzt. BergkulTour kann keine Verantwortung bei Unglücksfällen, Schäden oder sonstigen Unregelmäßigkeiten, die sich aufgrund der Realisierung alpiner Gefahren (wie z.B. Absturzgefahr, Höhenkrankheit, Kälteschäden, Lawinengefahr, Spaltensturz, Steinschlag) ergeben, übernehmen. Dies wird von dir als Gast mit deiner Anmeldung ausdrücklich akzeptiert.


Alle Veranstaltungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorbereitet und umsichtig geführt. Für Gipfelerfolge oder Erfüllung subjektiv vorgestellter Reiseziele kann BergkulTour keine Garantie übernehmen. Es liegt in der Natur der Veranstaltung, dass ein bestimmtes Restrisiko bestehen bleibt. Eine entsprechende Tourenvorbereitung durch Ausdauersport, entsprechendes technisches Training und persönliche Umsichtigkeit mindert die Unfallgefahr und wird dir daher grundsätzlich dringend angeraten.

8. Schwierigkeitsskala:

Die Einstufung der Bergtour in eine Schwierigkeitsskala ist grundsätzlich subjektiv. In meiner Aufgabe als Bergwanderführerin versuche ich die Einordnung in eine Schwierigkeitsskala so objektiv wie möglich zu halten. Dennoch können trainierte Gäste eine als mittelschwer bewertete Bergtour vielleicht als leicht wahrnehmen, während Gäste, die nicht ganz so sportlich sind und noch kaum in den Bergen unterwegs waren, die Bergtour als sehr schwer empfinden. Aus diesem Grund möchte ich dich bitten, dich bei der Einschätzung deines Könnens nicht zur überschätzen. Schließlich soll der Spaß an erster Stelle stehen.

9. Rücktritt vom Vertrag:


Gemäß § 18 Abs. 1 Z10 FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte Gesetz) besteht für Freizeitdienstleistungen kein gesetzliches Rücktrittsrecht. BergkulTour bietet folgende Rücktrittsregelungen:

 

  • 14 Tage vor Tourantritt: 50% Rückerstattung vom Gesamtpreis

  • 7 Tage vor Tourantritt: 25% Rückerstattung vom Gesamtpreis

  • 4 Tage vor Tourantritt: 10% Rückerstattung vom Gesamtpreis

Für die Berechnung der Stornogebühr ist der Eingangstag der schriftlichen Stornomitteilung maßgeblich. Zusätzlich sind eventuelle Stornokosten von Hotels bzw. Hütten etc. von dir zu tragen. Es wird empfohlen, eine Rücktrittsversicherung abzuschließen. Terminänderungen gelten wie Stornierung und Neuanmeldung. 

 

Solltest du dem vereinbarten Ausgangspunkt der Tour fernbleiben oder wenn der Aufbruch zur Tour wegen einer unterlaufenen Fahrlässigkeit oder auch durch einen durch höhere Gewalt verursachten Grund von dir versäumt wird, können 100% des Führungshonorars zuzüglich etwaiger Spesen von BergkulTour einbehalten werden.

10. Rücktritt der Bergwanderführerin vor Antritt:


Muss ich als Bergwanderführerin aufgrund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die ich keinerlei Einfluss hatte und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, vom Vertrag zurücktreten, so kannst du gegenüber mir keine Schadensersatzansprüche geltend machen. Zu derartigen Ereignissen zählen etwa staatliche Anordnungen, Streiks, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Naturkatastrophen, Seuchen, Wetter- und Lawinenverhältnisse etc..

Das  Führungshonorar wird in diesem Fall zurück erstattet. Bezüglich fremder Kosten (Hüttenbuchungen etc.) gelten die Stornoregelungen der jeweiligen Anbieter.

11. Rücktritt seitens BergkulTour nach Antritt der Tour:

Ich als Bergwanderführerin, werde von der Leistungserbringung befreit, wenn du im Rahmen einer Tour durch ungebührliches sowie grob unvorsichtiges Verhalten die Durchführung der Unternehmung – ungeachtet einer Abmahnung – nachhaltig störst oder andere gefährdest.
In diesem Fall bist du, sofern dich ein Verschulden trifft, BergkulTour gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet. Für deine Eigenmächtigkeiten und bei Nichtbefolgung meiner Anweisungen übernehme ich keine Haftung! In einem solchen Fall wird das Führungshonorar nicht rückerstattet.

12. Änderungen des Vertrages: 


BergkulTour behält sich vor, das mit der Buchung bestätigte Honorar aus Gründen, die außerhalb meines Einflusses liegen, zu erhöhen, sofern der Termin mehr als drei Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Derartige Gründe sind etwa, die Änderung der Tarifbestimmungen oder allfälliger Beförderungs- und Besteigungskosten. Preissenkungen aus den oben genannten Gründen werden ebenfalls an dich als meinen Gast weitergegeben.        


Programmänderungen durch Wetterumschwünge, sonstige alpine Gefahren sowie Konditionsschwächen einzelner Gäste und Sonstiges bleiben bei allen Touren vorbehalten. Ich bin zum Abbruch einer Bergtour verpflichtet, wenn unvorhersehbare besondere Umstände eintreten, bei denen die körperliche Sicherheit meiner Gäste gefährdet erscheint. Du als Gast kannst aus diesen Umständen somit keine Ersatzansprüche BergkulTour gegenüber geltend machen. Hierbei hat sich die Entscheidung nach dem schwächsten Gast zu richten, wobei die übrigen Gäste der Unternehmung dasselbe Schicksal teilen.

 

Es gilt der Grundsatz der persönlichen Ausführung des Bergwanderführervertrages. Für den Fall einer Verhinderung durch wichtige Gründe (beispielsweise Krankheit, Todesfall in der Familie, o.ä.), bin ich zur Übertragung der Führungstätigkeit an einen Dritten berechtigt. Du stimmst dieser Übertragungsmöglichkeit mit deiner Anmeldung ausdrücklich zu. In einem solchen Fall ist die Haftung auf ein allfälliges Auswahlverschulden begrenzt.

13. Auskunftserteilung an Dritte: 

        
Auskünfte über die Namen meiner Gäste sowie die Aufenthaltstorte werden an Dritte Personen auch bei dringenden Fällen nicht erteilt, es sei denn, meine Gäste haben ausdrücklich eine Auskunftserteilung gewünscht oder ein Unfall erfordert die Mitteilung des Namen meines Gastes an den Notarzt. Die durch die Übermittlung dringender Nachrichten entstehenden Kosten gehen zu Lasten meines Gastes.

14. Datenschutz und Werbung:


BerkulTour und meine ausgewählten Partner sind berechtigt, personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsabwicklung und aus dem Vertrag ergebende Zwecke zu verarbeiten und zu speichern. Des Weiteren stimmst du mit der Buchung ausdrücklich zu, personenbezogene Daten an Kursleiter, Teilnehmer, ausgewählte Partner und Unterkunft weiter zu geben. Mit der Teilnahme an einer Veranstaltung stimmst du ebenfalls zu, dass Videos und Fotos, die von dir während der Unternehmung gemacht worden sind, für Werbezwecke von BergkulTour kostenlos verwendet werden dürfen ohne jegliche Art von Ansprüchen geltend zu machen.

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